Datenschutz
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- Veröffentlicht am Sonntag, 27. Mai 2018 07:07
- Geschrieben von Super User
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Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO
Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt des Turn- und Sportverein Altdorf 1910 e.V. nach.
1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie seiner Vertreter:
Turn- und Sportverein Altdorf 1910 e.V., Kirchstraße 100, 72655 Altdorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
2. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:
Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation des Sportbetriebes).
Ferner werden personenbezogene Daten zur Teilnahme am Wettkampf-, Turnier- und Spielbetrieb der Landesfachverbände an diese weitergeleitet.
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins, in Auftritten des Vereins in Sozialen Medien sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.
3. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur im Rahmen des Erwerbs einer Mitgliedschaft beim Turn- und Sportverein Altdorf 1910 e.V. erhoben.
4. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein und um die Teilnahme am Spielbetrieb der Fachverbände.
Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Vereins veröffentlicht.
5. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten der Mitglieder, die am Spiel- und Wettkampfbetrieb der Landesfach-verbände teilnehmen, werden zum Erwerb einer Lizenz, einer Wertungskarte, eines Spielerpasses oder sonstiger Teilnahmeberechtigung an den jeweiligen Landesfachverband weitergegeben.
Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die Bank des Vereins weitergeleitet.
6. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden:
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.
Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zu einer Mannschaft, besondere sportliche Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von sportlichen Ereignissen und Erfolgen und der jeweiligen Zusammensetzung der Mannschaften zugrunde.
Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.
7. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraus-setzungen die nachfolgenden Rechte zu:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Recht-mäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
Ende der Informationspflicht
Stand: Mai 2018
Ehrenmitgliedernachmittag
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- Veröffentlicht am Freitag, 02. Februar 2018 10:28
- Geschrieben von Autor Verein
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Am Sonntag, den 04. Februar 2018 findet in der Vereinsgaststätte des TSV Altdorfs der diesjährige Ehrenmitgliedernachmittag statt.
Bei Kaffee, Kuchen und Butterbrezeln berichten wir über das vergangene Vereinsjahr und halten Vorschau auf die laufenden Veranstaltungen im Jahr 2018.
Anschließend werden unsere Ehrenmitglieder geehrt. Danach folgt noch ein gemütliches Beisammensein.
Obwohl alle Ehrenmitglieder bereits eine persönliche Einladung erhalten haben, möchten wir den Termin nochmals in Erinnerung rufen. Beginn: 14.30 Uhr
Sportstätten
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- Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juli 2014 19:23
- Geschrieben von Super User
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Sportgelände
Kirchstraße 100
72655 Altdorf
Gemeindehalle
Kirchstraße 5
72655 Altdorf
Sponsoren
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- Veröffentlicht am Dienstag, 02. April 2013 20:44
- Geschrieben von Super User
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Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder des TSV Altdorf 1910 e. V.
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die jahrzehntelange partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Württembergischen Versicherung AG und insbesondere mit dem Versicherungsbüro Ruopp GmbH, Nürtingen weiter ausbauen konnten.
Das Versicherungsbüro Ruopp, Nürtingen unterstützt den TSV Altdorf ab 2023 als alleiniger Hauptsponsor und trägt damit substanziell dazu bei, dass der TSV Altdorf die notwendigen Mittel für die Vereinsarbeit im Jugend- und Erwachsenensport, dem Ausbau der Infrastruktur sowie der Instandhaltung investieren kann.
In Zeiten wie diesen, ist es umso wichtiger langjährige Partner an unserer Seite zu haben. Die Zusammenarbeit mit den Firmeneignern Albrecht Ruopp und Benjamin Ruopp ist geprägt von gegenseitigem Vertrauen und Zuverlässigkeit. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie dieses Vertrauen dem Versicherungsbüro Ruopp GmbH entgegenbringen.
Im Namen des TSV Altdorf bedanken uns für die bisherige Kooperation und freuen uns auf eine weiterhin partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Der Förderverein und Hauptverein des Turn- und Sportverein Altdorf bedankt sich
recht herzlich bei allen Werbepartnern und Sponsoren für die Unterstützung.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Einkäufen und Aufträgen die Werbepartner und Sponsoren.
Mit sportlichem Gruß
Ihr Förderverein und TSV Altdorf
Werbepartner | Strasse | PLZ | Ort |
Adolf Würth GmbH & Co. KG | Reinhold-Würth-Straße 12-17 | 74653 | Künzelsau |
AIRBRUSHLUI | Taubenäckerweg 18 | 72655 | Altdorf |
AMBRAHAUS Salzgrotte | Neckartailfinger Strasse 3 | 72655 | Altdorf |
Andrea Ott - Zeit für Yoga Zeit für Dich | Rathausstr. 22 | 72655 | Altdorf |
Baisinger Löwenbrauerei Teufel GmbH | Ergenzingerstr. 13 | 72108 | Rottenburg |
Brändle Präzisionsteile GmbH | Carl-Benz-Strasse 2 | 73095 | Albershausen |
Christian Hitzer Dienstleistungen | Heges 5 | 72655 | Altdorf |
Elektro Martin Leitenberger GmbH & Co. KG | Erlenweg 6 | 72655 | Altdorf |
Ensinger Mineral-Heilquellen GmbH | Horrheimer Strasse 28-36 | 71665 | Vaihingen/Enz |
ETG Elektrotechnik Timo Günther | Neckartailfinger Str. 1 | 72655 | Altdorf |
Fliesenlegerbetrieb Schur | Rathausstrasse 12/2 | 72655 | Altdorf |
Flyeralarm sports | Nürtingerstr.39 | 72666 | Neckartailfingen |
Friedrich Scharr KG | Liebknechtsrasse 50 | 70565 | Stuttgart |
GBG GmbH | Neckarhäuserstraße 12 | 72622 | Nürtingen-Raidwangen |
Gebäude-Energieberatung Jörg Bauer | Hanflandweg 17 | 72658 | Bempflingen |
Getränkeland | Im Wasen 11 | 72654 | Neckartenzlingen |
GEYER Media | Obere Wengertstrasse 5 | 72622 | Nürtingen-Raidwangen |
GL GmbH Metall - und Werkstattechnik | Nürtinger Str. 23-25 | 72636 | Frickenhausen |
Gugel Kältetechnik GbR | Lindenstraße 16 | 72654 | Neckartenzlingen |
Handel Werbetechnik | Silcherstr. 3 | 72555 | Metzingen |
Häussermann Fruchtsäfte GmbH & Co. KG | Tübingerstarsse 137 | 72666 | Neckartailfingen |
Haussmann & Bauer Omnibusverkehr GmbH & Co. KG | Robert-Bosch-Str. 17 | 72654 | Neckartenzlingen |
Henzler Feinmechanische Drehteile | Schlosserstraße 8/1 | 72622 | Nürtingen |
Hoch- und Tiefbau GmbH Karl Bauer | Goethestraße 3 | 72666 | Neckartailfingen |
Hummel Systemhaus GmbH & Co. KG | Gernäcker 13 | 72636 | Frickenhausen Linsenhofen |
Hyla Germany GmbH | Taubenäckerweg 32 | 72655 | Altdorf |
Immokäpsele GmbH | Planstr. 15 | 72654 | Neckartenzlingen |
Intersport Krämer | Neckarsteige 9-13 | 72622 | Nürtingen |
IWM Strahlcenter GmbH | Gutenbergstaße 49/1 | 72555 | Metzingen |
K.A.P. Ingenieur- & Sachverständigenbüro | Taubenäckerweg 10 | 72655 | Altdorf |
Karl-Heinz Salmen Lohnunternehmen für Forst-und Gartenarbeiten | Bahnhofstraße 28 | 72655 | Altdorf |
KFZ Besemer Bosch Car Service | Ulrich-Gminder-Straße 1 | 72654 | Neckartenzlingen |
KFZ-Service Müller e.K. | Hegaustraße 12 | 72622 | Nürtingen Neckarhausen |
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen | Kirchstrasse 16 | 72622 | Nürtingen |
Kromer GmbH | Daimlerstraße 28/1 | 72644 | Oberboihingen |
Malergeschäft Kraut | Kepplerstraße 15 | 72666 | Neckartailfingen |
Malermeister Michael Gehring | Silcherstraße 47/1 | 72622 | Neckarhausen |
Markert CNC-Technik | Taubenäckerweg 30 | 72655 | Altdorf |
Metallbau Wacker | Klärwerkstraße 4 | 72658 | Bempflingen |
Metzgerei Rieck | Nürtinger Straße 2 | 72658 | Bempflingen |
Müllerschön Baugeschäft GmbH | Talstraße 32 | 72622 | Nürtingen-Raidwangen |
Nepustil & Peuker Garten und Landschaftsbau | Rathausstrasse 2 | 72658 | Bempflingen |
Ochs GmbH - Zweiradfachgeschäft | In der Raite 10 | 72800 | Eningen |
Partyservice Ralf Hammel | Langäckerweg 4 | 72655 | Altdorf |
Pre-Press und Webdesign | In den Fleckenäckern 43 | 72654 | Neckartenzlingen |
Runge Optik & Hörakustik | Marktstr. 13 | 72622 | Nürtingen |
Sanitär & Heizung Harald Kühnle | Tübinger Straße 20 | 72666 | Neckartailfingen |
Schreinerei Brodbeck | Nürtinger Straße 1 | 72658 | Bempflingen |
Schreinerei Schneider | Raidwanger Str. 12 | 72622 | Nürtingen-Neckarhausen |
Senner Verlag GmbH | Carl-Benz-Str. 1 | 72622 | Nürtingen |
Seyfried & Wiedemann Holzbau Meisterbetrieb | Aloys-Senefelder-Straße 3 | 72636 | Frickenhausen |
Sportstudio N20 GmbH | Neckarstrasse 20 | 72622 | Nürtingen |
Steinmetzmeister Martin Buckmüller | Metzinger Straße 2 | 72658 | Bempflingen |
Stickservice Sabine Burger | Weinbergweg 11 | 72655 | Altdorf |
Stuckateur Johann & Marco Becker | Emil-Wurster-Straße 3 | 72657 | Altenriet |
Teppich Walker | Mönchstr.12 | 72622 | Nürtingen |
TOPATEC Wasser- Abwassertechnik | Neckartailfinger Str. 8 | 72655 | Altdorf |
Versicherungsbüro Ruopp GmbH - Württembergische Versicherung | Gutenbergstraße 39 | 70163 | Stuttgart |
Versicherungsbüro Wenzelburger | Planstr. 15 | 72654 | Neckartenzlingen |
WD -sound & light / Wolfgang Peter u. Daniel Mueller GbR | Taubenäckerweg 2 und 20 | 72655 | Altdorf |
Weber Landschaftspflege GmbH | Sieh-Dich-für 1 | 72636 | Frickenhausen |
Werner Weiss GmbH | Carl-Zeiss-Str. 57-59 | 72555 | Metzingen |
Willi's Garage | Aumutstraße 21 | 72636 | Tischardt |
Wohnmobile Gebauer | Taubenäckerweg 7 | 72655 | Altdorf |
Wolf Lesener GmbH | Germanenstr.11 | 72768 | Reutlingen |
Wurmbauer Sanitär Heizung | Grienweg 5 | 72666 | Neckartailfingen |
Zimmergeschäft Brodbeck GmbH | Lauterstraße 19 | 72622 | Nürtingen-Zizishausen |
Einleitung
- Details
- Kategorie: Verein
- Veröffentlicht am Dienstag, 26. März 2013 11:34
- Geschrieben von Super User
- Zugriffe: 1482
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TSV Altdorf 1910 e.V. – Immer in Bewegung!Der TSV Altdorf 1910 e.V. ist ein gemeinnütziger Sportverein mit dem Zweck der Pflege und der Förderung des Sports, sowohl im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbereich.
Unser Ziel ist es, in Altdorf ein vielseitiges Sportangebot für alle Altersgruppen anzubieten und dieses immer wieder aktuell zu halten. Unsere Übungsleiter sind engagiert, freundlich und aufgeschlossen. Die meisten verfügen über eine fundierte Ausbildung und gewährleisten durch regelmäßige Weiterbildungen ein hohes Maß an Qualifikation.
Um unsere Angebote zeitgemäß gestalten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie Teil der TSV-Familie werden. Schöpfen Sie als Mitglied aktiv aus dem Sportangebot, übernehmen Sie ein Ehrenamt als Betreuer bei Übungsstunden oder wirken Sie als Helfer bei Veranstaltungen mit, damit wir diese weiterhin durchführen können. Sie bereichern damit nicht nur die Welt des TSV Altdorf sondern auch Ihre eigene!
Bei Interesse bitten wir Sie, einfach bei den Übungsstunden vorbei zu schauen oder per Telefon oder eMail Kontakt mit uns aufzunehmen.
Mit sportlichen Grüßen
Matthias Bader |
TSV Altdorf 1910 e.V. – Immer in Bewegung!
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- Kategorie: Verein
- Veröffentlicht am Montag, 25. März 2013 20:42
- Geschrieben von Super User
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Der TSV Altdorf 1910 e.V. ist ein gemeinnütziger Sportverein mit dem Zweck der Pflege und der Förderung des Sports, sowohl im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbereich.
Mit über 700 Mitgliedern ist nahezu jeder 2. Altdorfer mit dem Verein verbunden – aktiv in den Übungsstunden und Sportwettbewerben oder auch als Zuschauer und Besucher unserer Veranstaltungen.
Unser Ziel ist es, in Altdorf ein vielseitiges Sportangebot für alle Altersgruppen anzubieten und dieses immer wieder aktuell zu halten. Unsere Übungsleiter sind engagiert, freundlich und aufgeschlossen. Die meisten verfügen über eine fundierte Ausbildung und gewährleisten durch regelmäßige Weiterbildungen ein hohes Maß an Qualifikation.
Neben den sportlichen Zielen sind auch ideelle Werte wie Gemeinschaft, Geselligkeit, soziales Engagement und Integration wesentliche Bestandteile unserer Vereinsphilosophie. Der Verein möchte seinen Mitgliedern nicht nur eine sportliche, sondern auch eine soziale Heimat bieten. Mit unseren Veranstaltungen bereichern wir das gesellschaftliche Miteinander in Altdorf – daher ist der TSV mehr als nur ein Sportverein. Wir bewegen uns und andere!
Um unsere Angebote zeitgemäß gestalten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie Teil der TSV-Familie werden. Schöpfen Sie als Mitglied aktiv aus dem Sportangebot, übernehmen Sie ein Ehrenamt als Betreuer bei Übungsstunden oder wirken Sie als Helfer bei Veranstaltungen mit, damit wir diese weiterhin durchführen können. Sie bereichern damit nicht nur die Welt des TSV Altdorf sondern auch Ihre eigene!
Bei Interesse bitten wir Sie, einfach bei den Übungsstunden vorbei zu schauen oder per Telefon oder eMail Kontakt mit uns aufzunehmen.
Mit sportlichen Grüßen
Matthias Bader
1. Vorsitzender
Kontakt
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- Kategorie: Verein
- Veröffentlicht am Samstag, 16. März 2013 20:56
- Geschrieben von Super User
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TSV Altdorf 1910 e.V.
Benjamin Löffler
Kirchstraße 100
72655 Altdorf
07127 924480
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vereinsgaststätte "Altdorfer Wasen"
Kirchstraße 100
72655 Altdorf
07127 / 21 022
Satzung des Turn- und Sportverein Altdorf 1910 e.V.
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- Kategorie: Verein
- Veröffentlicht am Freitag, 15. März 2013 12:12
- Geschrieben von Super User
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Satzung des Turn- und Sportverein Altdorf 1910 e.V.
Aus Gründen der Lesbarkeit ist jede Amtsbezeichnung nur in der maskulinen Form geschrieben. Gemeint sind gleichberechtigt die Genera weiblich, männlich und divers.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein wurde am 20. Juni 1910 gegründet und führt den Namen Turn- und Sportverein Altdorf 1910 e.V.
- Der Verein hat seinen Sitz in Altdorf und ist im Vereinsregister des Registergerichts Stuttgart unter Nr. 220662 eingetragen.
- Die Vereinsfarben sind schwarz-weiß
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
- Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes. Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des Württembergischen Landessportbundes und dessen Mitgliedsverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden.
§ 2 Zweck des Vereins
- Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports und der freien Jugendhilfe. Der Vereinszweck wird insbesondere durch die Förderung und Durchführung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell. Er wird nach demokratischen Grundsätzen geführt und wendet sich gegen Rassismus und Diskriminierung.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
- Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Aufnahmeantrag auf einem dafür vorgesehenen Vordruck voraus, der an den Verein zu richten ist.
- Der Aufnahmeantrag von beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, die gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten und -pflichten gilt. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.
- Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand, der diese Aufgabe auch auf ein einzelnes Vorstandsmitglied delegieren kann, nach freiem Ermessen. Die Aufnahme kann ohne Begründung abgelehnt werden.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Quartals, in dem sie beantragt wurde. Gleichzeitig wird die von der Hauptversammlung festgesetzte Aufnahmegebühr fällig.
- Personen, die sich um die Förderung des Sports und der Jugend besonders verdient gemacht haben, können auf Beschluss des Vorstands zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
- Die Vergabe der Ehrenmitgliedschaft und weitere Ehrungen von Mitgliedern regelt eine Ehrungsordnung.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Mit der Aufnahme in den Verein anerkennt das Mitglied die Satzung. Es verpflichtet sich die Satzungsregelungen und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.
- Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu benutzen und an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
- Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags- und Diskussionsrechts an Hauptversammlungen teilzunehmen. Stimmberechtigt ist ein Mitglied erst ab Vollendung des 18 Lebensjahrs.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die Arbeit des Vereins durch regelmäßigen Versammlungsbesuch und Mitarbeit zu fördern.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren.
Dazu gehört insbesondere:
a) die Mitteilung von Anschriftenänderungen
b) Änderung der Bankverbindung bei der Teilnahme am Einzugsverfahren
c) Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind (z.B. Beendigung der Schulausbildung, etc.)
- Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die erforderlichen Änderungen nach Ziffer 5. nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins und können diesem nicht entgegengehalten werden. Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum Ausgleich verpflichtet.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
- Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen gemäß der Beitragsordnung verpflichtet.
Zu zahlen sind:
a) bei der Aufnahme in den Verein eine Aufnahmegebühr
b) ein Jahresbeitrag
- Minderjährige Vereinsmitglieder werden mit Eintritt der Volljährigkeit automatisch als erwachsene Mitglieder im Verein geführt und betragsmäßig veranlagt. Eine gesonderte Mitteilung durch den Verein erfolgt nicht. Der Beitrag des Volljährigen wird bis zur Bekanntgabe einer neuen Bankverbindung weiterhin vom Konto des gesetzlichen Vertreters abgebucht.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung von der Mitgliederliste oder durch Ausschluss aus dem Verein. Verpflichtungen dem Verein gegenüber sind bis zum Ablauf des laufenden Geschäftsjahres zu erfüllen.
- Der freiwillige Austritt kann durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands erfolgen. Er ist zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.
- Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Ausschluss erfolgt durch den Beschluss des Ausschusses. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von 4 Wochen Einspruch erhoben werden, dies muss unter Haltung der Schriftform gegenüber einem Vorstandsmitglied erfolgen. Über diesen Einspruch entscheidet die Hauptversammlung. Bis zur Entscheidung der Hauptversammlung ruhen die Rechte des Mitglieds.
§ 7 Organe des Vereins
- a) Die Hauptversammlung
b) Der Vorstand
c) Der Ausschuss - Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen
§ 8 Haftung der Organmitglieder und Vertreter
Die Haftung der Mitglieder der Organe, der besonderen Vertreter oder der mit der Vertretung beauftragten Vereinsmitglieder wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Werden diese Personen von Dritten zur Haftung herangezogen, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so haben diese gegen den Verein einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen zur Abwehr der Ansprüche sowie auf Freistellung von Ansprüchen Dritter.
§ 9 Haftung des Vereins
- Jedes Mitglied ist gegen Sportunfälle im Rahmen des vom Verein mit dem WLSB abgeschlossenen Versicherungsvertrages unfallversichert, unter der Voraussetzung, dass der laufende Mitgliedsbeitrag entrichtet ist. Der Verein haftet nur im Rahmen und nach den Bedingungen der Sportunfallversicherung einschließlich eventuell abgeschlossener Zusatzversicherungen.
- Für Schäden, die einem Mitglied im Rahmen des vom Verein angesetzten Sport- und Spielbetriebs durch ein Nichtmitglied widerfahren, haftet dieser Dritte.
- Für Schäden am Eigentum des Vereins oder an den vom Verein benutzten Einrichtungen, die ein Mitglied verschuldet hat, haftet das Mitglied.
- Der Verein haftet nicht für die zu Übungsstunden oder anderen Vereinsveranstaltungen mitgebrachten Kleidungsstücke, Wertgegenstände oder Bargeldbeträge.
§ 10 Hauptversammlung
- Die ordentliche Hauptversammlung muss einmal jährlich einberufen werden.
Eine außerordentliche Hauptversammlung muss innerhalb von 4 Wochen einberufen werden, wenn die Mehrheit des Ausschusses oder ein Drittel der Mitglieder des Vereins es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragen. - Die Hauptversammlung ist vom Vorstandssprecher, bei dessen Verhinderung von einem Vorstandsmitglied durch Veröffentlichung im gemeinsamen Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Wochen vorher und unter Angabe des Ortes, der Zeit und der Bezeichnung der Tagesordnung, in der die Gegenstände der Beschlussfassung zu bezeichnen sind, einzuberufen.
- Anträge zur Hauptversammlung können von jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen spätestens 1 Woche vor der Hauptversammlung schriftlich mit Begründung beim Vorstandssprecher eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nur beraten und beschlossen werden, wenn zwei der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit anerkennen. Durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Hauptversammlung kann ein Antrag auf die Tagesordnung gesetzt werden
- Die Hauptversammlung wird vom Vorstandssprecher, bei dessen Verhinderung von einem Stellvertreter geleitet. Ist keines der Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Ungültige Stimmen und Stimmenhaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
- Beschlüsse über Satzungs- und Zweckänderungen erfordern eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
- Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden; eine Übertragung ist ausgeschlossen.
- Gewählt wird in der Regel durch geheime Stimmabgabe. Durch Beschluss der Hauptversammlung kann die Wahl durch Zuruf erfolgen, falls sich ein Widerspruch nicht erhebt.
- Die Beschlüsse der Hauptversammlung sind vom Protokollführer und vom Vorstandsprecher, bei dessen Verhinderung von einem stellvertretenden Vorstandsmitglied zu unterschreiben.
§ 11 Zuständigkeit der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Entgegennahme der Jahresberichte der Vorstände und der Abteilungsleiter.
b) Entgegennahme des Kassenberichts
c) Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer
d) Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfe
e) Wahl der Vorstandsmitglieder, der Ausschussmitglieder, der Abteilungsleiter und der Kassenprüfer
f) Festsetzung der Beiträge, Aufnahmegebühren und sonstiger Dienstleistungspflichten gemäß §§ 4 + 5 der Vereinssatzung
g) Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
h) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.
§ 12 Vorstand
- Der Vorstand des Vereins besteht aus einem Gremium, das aus mindestens vier Personen gebildet wird,
Der Vorstand legt vorstandsintern eine Einteilung in Vorstandsresorts fest. Der Vorstand wählt aus seinem Kreis einen Vorstandssprecher. - Vorstand im Sinne §26 BGB sind die Mitglieder des Vorstandes.
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Sie haben Einzelvertretungsbefugnis.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500 Euro für den Verein nur verbindlich sind, wenn die Zustimmung des gesamten Vorstandsgremiums hierzu erteilt ist, und dass darüberhinaus Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5000 Euro für den Verein nur verbindlich sind, wenn die Zustimmung des Ausschusses hierzu erteilt ist.
- Der Vorstand erledigt alle laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögens. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung und Einberufung der Hauptversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung, Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung und des Ausschusses
b) Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung eines Jahresberichts
c) Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern
- Der Vorstand wird ermächtigt, Satzungsänderungen auf Anforderung des Finanzamts oder des Registergerichtes, ohne die Zustimmung der Hauptversammlung vorzunehmen.
- Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur gültigen Wahl eines Nachfolgers im Amt.
- Der Vorstand wird in der Weise gewählt, dass jeweils in geraden Jahren und in ungeraden Jahren 50% (mindestens zwei) der Mitglieder gewählt werden. Die Wahlperioden beginnen und enden mit der Hauptversammlung.
- Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Ausschuss bis zur nächsten Hauptversammlung ein Ersatzmitglied kommissarisch berufen.
- Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen im Rahmen der Vorstandssitzungen. Der Vorstandssprecher lädt hierzu in angemessener Frist formlos ein.
- Beschlüsse außerhalb der Vorstandsbefugnis werden an die Ausschusssitzung übergeben.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zweidrittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
- Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandssprechers.
§ 13 Ausschuss
- Dem Ausschuss gehören an:
a) Der Vorstand gemäß §12
b) Der Fußballabteilungsleiter
c) Der Fußballjugendleiter
d) Der Turnwart
e) bis zu drei Beisitzer
Zu den Sitzungen des Ausschusses können bei Bedarf mit Billigung des Ausschusses zur Wahrnehmung bestimmter Sonderaufgaben oder Beratungsfunktionen ausersehene Personen teilnehmen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht.
- Der Ausschuss hat die Aufgabe, über alle Angelegenheiten des Vereins Beschluss zu fassen, die nicht durch die Hauptversammlung beschlossen werden und die die Entscheidungsbefugnis des Vorstands übersteigen. Grundsatzfragen sind vom Ausschuss an die Hauptversammlung zu verweisen.
Bei vom Vorstand auszuübenden Rechtsgeschäften mit einem zustimmungspflichtigen Geschäftswert gem. Geschäftsordnung beschließt er, ob dem Rechtsgeschäft zugestimmt wird. - Der Ausschuss wird von der Hauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Beirats im Amt.
- Der Ausschuss wird in der Weise gewählt, dass in den geraden Jahren der Fußballjugendleiter, Beisitzer 1 und Beisitzer 2, in den ungeraden Jahren der Fußballabteilungsleiter, der Turnwart und Beisitzer 3 gewählt werden.
- Scheidet ein Mitglied des Ausschusses vorzeitig aus, so kann der Ausschuss für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds ein Ersatzmitglied wählen.
- Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Ausschusssitzungen. Der Vorstandssprecher, bei Verhinderung ein stellvertretendes Mitglied des Vorstandes, lädt zur Ausschusssitzung schriftlich, fernmündlich, telegraphisch oder elektronisch mit einer Frist von mindestens einer Woche ein. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.
- Der Ausschuss muss einberufen werden, wenn mindestens zwei Mitglieder des Ausschusses die Einberufung schriftlich vom Vorstand verlangen. Wird dem Verlangen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nicht entsprochen, sind die Ausschussmitglieder, die die Einberufung des Ausschusses vom Vorstand verlangt haben, berechtigt, den Ausschuss selbst einzuberufen.
- Die Ausschusssitzungen werden vom Vorstandssprecher, bei dessen Verhinderung, von einem Mitglied des Vorstandes geleitet. Ist keines der Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Ungültige Stimmen und Stimmenhaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandssprechers.
- Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner gewählten Mitglieder anwesend sind.
§ 14 Ordnungen
- Zur Durchführung dieser Satzung kann sich der Verein eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung, eine Ehrenordnung, eine Beitragsordnung sowie eine Rechtsordnung geben.
- Die Geschäftsordnung für den Vorstand und den Ausschuss, die Finanzordnung, die Ehrenordnung und die Rechtsordnung werden vom Ausschuss auf Antrag des Vorstandes beschlossen. Es können auch weitere ergänzende Ordnungen auf Antrag des Vorstandes beschlossen werden.
- Die ergänzenden Ordnungen werden vom Ausschuss beschlossen und können nur von diesem oder von der Hauptversammlung geändert werden.
§ 15 Strafbestimmungen
Sämtliche Mitglieder des Vereines unterliegen einer Strafgewalt. Der Vorstand kann gegen Mitglieder, die sich gegen die Satzung, gegen Beschlüsse der Organe, das Ansehen, die Ehre und das Vermögen des Vereines vergehen, folgende Maßnahmen verhängen:
- Verweis
- Zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und an Veranstaltungen des Vereines
- Geldbuße bis Euro 250,00, die der Vereinsjugend für jugendpflegerische Maßnahmen zufließen.
- Ausschluss gem. § 6 Ziffer 4 der Satzung
Der Vorstand kann Geldbußen und Geldstrafen sowie Verfahrenskosten, die von Verbänden verhängt werden, an den Verursacher weiterbelasten.
§ 16 Kassenprüfer/-in
- Die Hauptversammlung wählt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Amtsdauer der Kassenprüfer beträgt zwei Jahre.
- Die Kassenprüfer sollen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Belege sachlich und rechnerisch prüfen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen. Der Hauptversammlung ist hierüber ein Bericht vorzulegen.
- Bei vorgefundenen Mängeln müssen die Kassenprüfer sofort dem Vorstand berichten.
- Bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte beantragen die Kassenprüfer die Entlastung im Rahmen der Hauptversammlung. Einzelheiten der Kassenprüfung regelt die Finanzordnung.
§ 17 Auflösung
- Die Auflösung des Vereines kann nur in einer Hauptversammlung beschlossen werden, bei deren Einberufung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist.
- Der Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf der Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder.
- Für den Fall der Auflösung bestellt die Hauptversammlung zwei Liquidatoren, die die Geschäfte des Vereines abzuwickeln haben. Falls die Hauptversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorstandssprecher und der für die Finanzen verantwortliche Vorstand gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
- Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Gemeinde Altdorf, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat, insbesondere zur Förderung des Sports.
§ 18 Redaktionsklausel
Der Vorstand wird ermächtigt evtl. notwendige Satzungsänderungen aufgrund von Monierungen des zuständigen Registergerichtes oder Finanzamtes, die den wesentlichen Kern der beschlossenen Satzungsänderungen nicht berühren, selbständig vorzunehmen durch einstimmigen Beschluss. Insofern verzichtet die Mitgliederversammlung auf ihr Beschlussfassungsrecht.
§19 In-Kraft-Treten
Diese Satzung wurde auf der Hauptversammlung am 16.07.2021 beschlossen und ersetzt die bisherige Satzung. Sie tritt mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Die Satzung wurde am 26.01.2022 ins Vereinsregister eingetragen.
Altdorf, den 26.01.2022
gez. Manuel Golker
Vorstand / Sprecher des Vorstandes
Impressum
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- Veröffentlicht am Freitag, 15. März 2013 12:07
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Anschrift
TSV Altdorf 1910 e.V.
Benjamin Löffler
Kirchstraße 100
72655 Altdorf
Telefon
TSV Altdorf: 07127 924480
Restaurant: 07127 21022
Spendensammelkonto
KSK Esslingen
ESSLDE66XXX
DE15 6115 0020 0010 3626 66
Haftungsausschluss
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- Kategorie: Verein
- Veröffentlicht am Freitag, 15. März 2013 12:05
- Geschrieben von Super User
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Chronik
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- Kategorie: Verein
- Veröffentlicht am Mittwoch, 13. März 2013 20:04
- Geschrieben von Super User
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Am 17.Juni 1910 trafen sich im „Ochsen“ turnbegeisterte und entschlossene Männer und gründeten den Turnverein Altdorf. 1. Vorsitzender wurde Gottlieb Thumm. Bereits im Juli hatte der neugegründete Verein 27 Mitglieder. Noch im selben Jahr wurde der Turnverein Altdorf in den Turngau Erms-Neuffen aufgenommen. Durch diese Mitgliedschaft waren nun die Voraussetzungen gegeben, sich aktiv an den Wettbewerben des Turngaues und der Nachbarvereine zu beteiligen. Die Erfolge sah man schon im Oktober 1911 beim ersten Abturnen im Ochsengarten.
Die Unruhen vor dem ersten Weltkrieg machten sich in den nächsten beiden Jahren stark bemerkbar und die Aktivitäten wurden deutlich geringer. Der erste Weltkrieg von 1914 bis 1918 und der folgende Umsturz forderten viele Opfer und legten das Vereinsleben völlig lahm.
1921 – 1930
Die erste Hauptversammlung nach dem Krieg fand am 3. Februar 1921 statt und durch die Wahl wurde wieder eine neue Vereinsleitung bestimmt. 1. Vorsitzender wurde hierbei Phillip Haug. Die turnerische Entwicklung ging stets aufwärts. In den nächsten Jahren wurden Siege u.a. beim Bezirksturnfest in Bad Urach und beim Gauturnfest in Bempflingen errungen. Ein weiterer Höhepunkt 1923 war am 24.Juni, als die umgearbeitete Fahne festlich eingeweiht wurde. Die Fahnenweihe war verbunden mit gauoffenen Wettkämpfen. Diese Jahre standen im Geiste von Turnvater Jahn und dem Turnerspruch
“Großes Werk gedeiht durch Einigkeit“.
Dieser Spruch fand seine Erfüllung, als 1933 unter Turnwart Ludwig Failenschmid beim 15. Deutschen Turnfest in Stuttgart eine Vereinsriege mit 12 Turnern einen ersten Platz errang. Zu erwähnen wäre noch, dass der Turnverein Altdorf seit 1930 eine Handball-Mannschaft besaß. Das 25jährige Jubiläum im Juli 1935 war gekoppelt mit dem Unterkreistreffen und der Gaufestprobe für das Landesturnfest in Schwenningen. Am Nachmittag zog ein stattlicher Festzug durch den prächtig geschmückten Ort. 1937 übernahm Paul Kittelberger das Amt des 1.Vorsitzenden. Der Turnverein Altdorf wurde in diesem Jahr auch zum Kreis Teck eingestuft. Der Ausbruch des 2.Weltkrieges ließ dann die Vereinsaktivitäten fast gänzlich erlahmen.
1941 – 1950
Nach dem entsetzlichen Krieg, der in den Altdorfer Reihen sehr große Lücken riss, wurde im Zuge der Normalisierung des Dorflebens wieder der Wunsch laut, auch dem Turnverein neues Leben einzuhauchen. Am 1.Februar 1947 wurde Karl Franz neuer Vorsitzender des Vereins. Er hatte es sehr schwer, die Jugend wieder zu etwas Neuem zu gewinnen. Gleichzeitig wurde auch die Gründung einer Fußballabteilung beschlossen.
1948 war das Jahr der Währungsreform und der Turnverein Altdorf stand wie viele andere Verein auch mit einer leeren Kasse da. Doch mit vereinten Kräften konnte auch diese schwere Hürde überwunden werden.
Im gleichen Jahr wurde innerhalb des Vereins die Abteilung Fußball gegründet.
1951 – 1960
Dank einer guten Vereinsführung festigte sich das Vereinsleben anfangs der fünfziger Jahre immer mehr. Von 1950 bis 1957 war Erich Knecht 1.Vorsitzender. Das große Ziel des Vereins war der Neuaufbau des Sportheimes und der Aufstieg der Fußballmannschaft. Die Kameradschaft war nach dem verloren Krieg ein wichtiger Faktor. So wurde in einer einzigartigen Eigenleistung, die viele Schweißtropfen und große Opferbereitschaft forderte, im Jahre 1953 das Sportheim fertig gestellt.
1957 kam mit Franz Angelmahr ein neuer Mann an die Vereinsspitze. Vermutlich fand in diesem Zusammenhang auch die Umbenennung des Turnvereins (TV) in Turn- und Sportverein (TSV) Altdorf 1910 statt. Dennoch trat in dieser Zeit die Leichtathletik etwas mehr in den Vordergrund.
Im Jahr 1958 feierte die Fußballabteilung ihr 10 jähriges Bestehen.
Am 4.Januar 1959 ging ein Traum aller Altdorfer Turnfreunde in Erfüllung. An diesem Tag fand die Einweihung der Turn- und Festhalle statt. Nun hatte man wieder einen geeigneten Übungsraum und Altdorf wurde wieder eine Turner-Hochburg. 1960 übernahm Erich Knecht erneut die Vereinsleitung.
1961 – 1970
50 Jahre TSV Altdorf – dies bedeutete ein Fest mit gauoffenen Wettkämpfen, Festbankett und einem großen, farbenprächtigen Festzug. Die aktiven Fußballer bestritten ein Freundschaftsspiel gegen den TV Bempflingen. 1962 war es endlich geschafft – der TSV Altdorf konnte seine erste Meisterschaft feiern und stieg in die B-Klasse auf, die man allerdings nur zwei Jahre halten konnte.
Im Oktober 1965 wurde eine Sportkameradschaft mit Schattdorf in der Schweiz geschlossen, die lange Jahre anhielt. Im Juni 1966 wurde nach dreijähriger Bauzeit der neue Sportplatz eingeweiht. Auch dieses mal war es für die Mitglieder eine Selbstverständlichkeit Opfer in Form von Arbeitseinsatz oder Spenden zu erbringen. 1969 wurde Karl Oelkrug zum 1.Vorsitzenden des TSV Altdorf gewählt. Im selben Jahr wurde ebenfalls in Eigenleistung die Flutlichtanlage aufgebaut.
Das 60jährige Vereinsjubiläum wurde u.a. mit einem großen Fußballturnier und einem “Bunten Abend“ gefeiert.
1971 – 1980
1972 stiegen die Fußballer des TSV Altdorf zum zweiten Male in die B-Klasse auf. Dies wurde groß gefeiert, zumal die Fußballabteilung nun 25 Jahre bestand. 1. Vorsitzender wurde in diesem Jahr Karl Schaich. Mit dem TSV Raidwangen bildete man im Bereich Jugendfußball eine Spielgemeinschaft, die bis heute recht erfolgreich funktioniert.
Im Juni 1977 wurde der obere Sportplatz eingeweiht, was die aktiven Fußballer aber wenig motivierte. Denn im gleichen Jahr stieg man wieder von der B-Klasse in die “Sicherheitsliga“ (C-Klasse) ab.
Mit Karl Hasenohr als 1.Vorsitzenden kam 1978 eine neue, jüngere Generation ans Vereinsruder. Es wurde dabei eine neue Abteilung, das Jedermannturnen gegründet, sowie das Frauenturnen als Abteilung aufgenommen.
1981 – 1990
Eine feste Einrichtung im Altdorfer Veranstaltungskalender wurde der Fleckenwetz, der erstmals im September 1982 ausgetragen wurde. Im Frühjahr 1984 wurde Karl-Fritz Sommer neuer Vorsitzender des TSV Altdorf.
1985 – das 75jährige Jubiläum und der Sennerpokal prägten dieses Festjahr, 20 Mannschaften nahmen über eine Woche am großen Fußballturnier der Nürtinger Zeitung teil. Im großen Festzelt wurde zwei Tage lang gefeiert, u.a. mit den “Blaumeisen“, der Kapelle Kurt Rau und dem Zauberkünstler Pit Boro.
1988 und 1990 luden die Altdorfer den Turngau zum Gauwandertag ein. Es kamen jeweils über 450 Wanderer und Radfahrer nach Altdorf, um im Faustball, Steinstossen und Weitsprung aus dem Stand viel Spaß zu haben.
1988 wurde Karl Heinz Deuschle zum 1.Vorsitzenden des TSV Altdorf gewählt. Das 80jährige Bestehen wurde mit einem Fußball-Pokalturnier gefeiert.
1991 – 1999
Höhepunkt 1991 war in Altdorf die 750 Jahrfeier der Gemeinde Altdorf. Bei dem historischen Festzug war der Turn- und Sportverein mit zwei festlich geschmückten Wagen beteiligt. Die Sportplätze in Altdorf waren auch 1994 das Wanderziel beim Gauwandertag des Turngau Neckar-Teck. 1996 feierten im Rahmen des “Fleckenwetzes“ die Betreuer des TSV Raidwangen und die Betreuer des gastgebenden TSV Altdorf ihre 20 jährige Zusammenarbeit im Jugendfußballbereich. Eingeladen waren alle Jugendtrainer und Jugendbetreuer, welche in diesen langen 20 Jahren irgendeine Tätigkeit in den beiden Vereinen ehrenamtlich ausübten.
1999 war Baubeginn des neuen Sportheims. Nach langem Ringen um den richtigen Standort des neuen Heimes, sowie Baugenehmigung wurde der Bau begonnen. Der Spatenstich erfolgte noch vor Weihnachten.
2000 – 2010
Gleich im ersten Jahr des neuen Jahrtausend stand ein weiterer Höhepunkt in der TSV-Geschichte auf dem Programm. Das traditionelle Sennerpokal-Turnier fand anlässlich des 90-jährigen Jubiläums in Altdorf statt. Rund 9.000 Besucher konnten in der Turnierwoche auf dem Sportgelände "Altdorfer Wasen" begrüßt werden. Sieger, des durch die launischen Witterungsbedingungen erschwerten Turniers, wurde der TSGV Großbettlingen.
2001 konnte nach 2-jähriger Bauzeit durch die Unterstützung vieler fleißiger TSV-Hände das neue Vereinsheim "Altdorfer Wasen" feierlich eröffnet werden.
Im zweiten Trainerjahr von Marc Mayer kannte der Jubel ein Spieltag vor Schluss der Saison 2004 / 2005 keine Grenzen, als im Wiederholungsspiel gegen den KSV Nürtingen der Sack mit einem 4:0 zugeschnürt wurde und somit nach 27 Jahren Abstinenz der TSV Altdorf in der kommenden Spielzeit wieder der Kresiliga A angehört.